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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) enthalten die Rahmenbedingungen für sämtliche Dienstleistungen und Produkte, welche die Infopro AG gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde» genannt) erbringt. Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft bezeichnet, welche mit der Infopro AG einen Vertrag abgeschlossen hat.
Die jeweils aktuell verbindliche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann bei der Infopro AG angefordert werden.
1. Anwendungsbereich und Geltung
1.1 Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen dem Kunden und der Infopro AG. Weitere Vertragsbestimmungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form; sie gehen den AGB im Falle von Widersprüchen vor.
1.2 AGB des Kunden werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Infopro AG Vertragsbestandteil.
2. Rangordnung
Bei Widersprüchen zwischen den vorliegenden Bestimmungen und den einzelnen Verträgen oder anderen darin referenzierten Anhängen, gelten die Bestimmungen gemäss nachfolgender Reihenfolge:
- Servicevertrag und seine Anhänge
- Diese AGB
- Weitere Offerten
3. Vertragsschluss
Der Vertragsabschluss erfolgt durch beidseitige Unterzeichnung eines separaten Vertrages oder – sofern die Offerte dies vorsieht – durch schriftliche Annahme der gültigen Offerte.
4. Vergütung, Gebühren und Preise
4.1 Infopro AG erbringt ihre Leistungen zu den in den Angeboten oder Verträgen aufgeführten Preisen.
4.2 Angebote für Dienstleistungen, Abonnemente und Produkte sind grundsätzlich unverbindlich und verstehen sich, wo nicht anders definiert, immer exklusiv MWST, Installationsaufwand und allfällige Liefer- und Versandkosten.
4.3 Für Dienstleistungen gelten, wo nicht anders definiert, folgende Konditionen:
Während den regulären Supportzeiten (vgl. Ziff. 13. Wartung und Support) wird der Aufwand pro angefangene fünf Minuten zu einem Preis von CHF 186.- pro Stunde abgerechnet.
Während den Pikettzeiten (vgl. Wartung und Support) wird der Aufwand pro angefangene fünfzehn Minuten zu einem Preis von CHF 225.- pro Stunde abgerechnet.
4.4 Preise für Produkte gelten dann als verbindlich, wenn ein Angebot innerhalb der angegebenen Gültigkeit vom Kunden angenommen wurde. Die Annahme des Angebots hat schriftlich zu erfolgen.
4.5 Für Abonnemente gelten grundsätzlich die aktuellen Preise zum Startdatum des Abonnements. Wenn Drittanbieter ihre Preise erhöhen, behält sich die Infopro AG das Recht vor, unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich (per E-Mail) auf jedes Monatsende die Preiserhöhung dem Kunden weiterzugeben.
4.6 Allgemeine Preis- und Gebührenanpassungen können unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von sechs Monaten schriftlich (per E-Mail) auf jedes Monatsende erfolgen. Die Preiserhöhung wird von der Infopro AG jeweils zusammen mit der Ankündigung begründet.
5. Lieferung
5.1 Die Infopro AG bemüht sich, die definierten Lieferfristen einzuhalten. Dies jedoch ohne dafür eine rechtliche Gewährleistung zu übernehmen. Das gilt insbesondere für Lieferverzögerungen durch ihre Lieferanten sowie in Fällen von höherer Gewalt. Für Lieferverzögerungen können, falls im Auftrag nicht explizit erwähnt, keine Konventionalstrafen, Schadenersatzforderungen oder Ähnliches geltend gemacht werden.
5.2 Nach Übergabe bzw. Versand von bestellten Produkten (insbesondere Hardware und Software), gehen Nutzen und Gefahr an den Kunden über. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Beanstandungen sind innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Warenempfang schriftlich bei der Infopro AG geltend zu machen, andernfalls gilt die Lieferung als vollständig und mängelfrei.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Sofern nicht einzelvertraglich geregelt, bildet die Auftragsbestätigung oder das angenommene Angebot die Basis für die Leistungsverrechnung.
6.2 Gebühren werden, soweit nichts anders vereinbart ist, monatlich in Rechnung gestellt und sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Ohne Mitteilung des Kunden gilt eine Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist als akzeptiert.
6.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Infopro AG berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten.
6.4 Bei Nichteinhalten der Zahlungsfristen für Abonnemente kann die Infopro AG den Zugriff auf die Dienstleistungen unterbrechen, sofern die Infopro AG den Kunden über die ausstehende Zahlung informiert hat und eine angemessene Frist zur Begleichung angesetzt hat.
6.5 Bei Zahlungsverzug ist die Infopro AG berechtigt, ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20.- sowie bankenübliche Verzugszinsen zu fordern und weitere, direkt mit dem Zahlungsverzug im Zusammenhang stehende Kosten in Rechnung zu stellen.
6.6 Die Infopro AG kann nach eigenem Ermessen Vorauszahlungen, insbesondere für bestellte Hard- und Software, verlangen.
6.7 Eine Verrechnung von Forderungen des Kunden wird ausgeschlossen, ausser in Fällen der Zahlungsunfähigkeit und bei Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen und von der Infopro AG anerkannt werden.
6.8 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist die Infopro AG berechtigt noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Die vertraglichen Pflichten des Kunden bleiben von einer solchen Einstellung der Dienstleistungen unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Produkte und/oder Material Eigentum der Infopro AG und dürfen vom Kunden weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Infopro AG ist in diesem Fall berechtigt, die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes bei der zuständigen Amtsstelle auf Kosten des Bestellers zu verlangen.
8. Gewährleistung und Garantie
8.1 Die Garantiezeit für die von der Infopro AG gelieferten Produkte richtet sich nach der vom Hersteller definierten Garantiezeit. Allfällige, während der Garantiezeit auftretende Mängel sind unmittelbar nach Feststellung durch den Kunden zu melden. Die Garantie erstreckt sich auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Mängel, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben.
8.2 Die Garantie und die damit verbundene Gewährleistung bezieht sich auf das Produkt nicht auf die damit verbundene Dienstleistung. Insbesondere die Haftung für Kosten der Demontage oder Neumontage, Konfiguration und Installation eines allfälligen Austauschgeräts, sowie für irgendwelche Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferte Ware selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstehen, ist ausgeschlossen. Weiter besteht kein Anspruch auf Ersatzgeräte.
8.3 Bei sämtlichen Serviceabonnementen, bei welchen die Erbringung des Services bei einem externen Hersteller liegt und die Infopro AG in der Rolle des Integrationspartners und Wiederverkäufers agiert, gelten die Bestimmungen des Herstellers. Beispielsweise für alle Services auf Basis Microsoft Office 365 oder Microsoft Azure gelten die Bestimmungen des Microsoft Cloud Agreements.
8.4 Sofern nicht durch ein entsprechendes Wartungsabonnement durch die Infopro AG explizit abgedeckt, ist der Kunde für die Aktualisierung, den Unterhalt, die Einhaltung der empfohlenen Sicherheitsstandards und die Sicherung der entsprechenden Plattformen, Daten und Applikationen selbst verantwortlich.
8.5 Beim Bezug von Serviceleistungen in Form von Abonnementen endet die Gewährleistung nach Ablauf der Kündigungsfrist.
9. Haftung
9.1 Für Ereignisse höherer Gewalt, welche der Infopro AG die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die Infopro AG nicht.
9.2 Weiter schliesst die Infopro AG jede Haftung von Folgeschäden wie Haftung für entgangener Gewinn sowie die Haftung von Datenverlust oder Ansprüche Dritter aus, wenn nicht die Infopro AG oder eine Person, für die die Infopro AG einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet hat.
9.3 Im Falle von Ansprüchen unabhängig von ihrem Rechtsgrund und bei Ansprüchen des Kunden im Zusammenhang mit allfälligen Zusicherungen haftet die Infopro AG für vorsätzlich und grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden unbeschränkt.
9.4 Für Schäden, die die Infopro AG durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat, wird die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – dagegen ausgeschlossen; gleiches gilt für Vermögens- und Folgeschäden.
10. Pflichten des Kunden
10.1 Der Kunde verpflichtet sich, von der Infopro AG zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Benutzeridentifikation und Passwörter geheim zu halten und die Infopro AG unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass Unbefugten Passwörter bekannt sind.
10.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Infopro AG sofort in Kenntnis zu setzen, wenn Mängel, Störungen oder Nicht-Verfügbarkeit von Dienstleistungen festgestellt werden. Des Weiteren ist die Infopro insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeitende oder von ihm beigezogenen Dritte sowie durch nicht autorisierte Dritte zu informieren.
10.3 Nimmt der Kunde mittels der von der Infopro AG bezogenen Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch (Insbesondere Softwareabonnemente), so ist der Kunde für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selbst verantwortlich und kann im Schadensfall direkt haftbar gemacht werden.
10.4 Der Kunde verpflichtet sich ferner, die für den Kunden geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechts sowie weiterer einschlägigen Gesetze einzuhalten. Der Kunde bestimmt eigenverantwortlich über Bearbeitung, Mittel, Zweck und Ausgestaltung der Datenbearbeitung und ist somit verantwortlich.
10.5 Das Verbreiten von rechtswidrigen Informationen bzw. Inhalte (insbesondere Gewaltdarstellungen, Pornografie, Diskriminierungen, Aufrufe zu Gewalt oder zu Straftaten, Glücksspiele, Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Herausgeberrechten und anderen Immaterialgüterrechten, Persönlichkeitsverletzungen, unverlangte Massensendungen etc.) sowie Belästigungen durch elektronische Mitteilungen des Kunden (z.B. so genannte Spam-Mails) über von Infopro AG zur Verfügung gestellter Services ist untersagt.
11. Geheimhaltung und Datenschutz
11.1 Die Parteien behandeln alle Daten und Informationen streng vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln und es besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht.
11.2 Die Infopro AG verpflichtet sich, geheime Informationen nur zum Zweck der Erfüllung des Vertragsverhältnisses zu verwenden und Mitarbeitenden sowie Dritten nur mitzuteilen, sofern dies für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Die Parteien sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden und für die Vertragserfüllung beigezogene Dritte ihrerseits zur Geheimhaltung zu verpflichten.
11.3 Die Geheimhaltungspflichten der Parteien bleiben nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und/oder des jeweiligen Vertrages mindestens fünf Jahre oder solange eine gesetzliche Grundlage oder eine vertragliche Vereinbarung dies erfordert, bestehen.
11.4 Die Parteien werden die bei der Erbringung der Leistung jeweils auf sie anwendbaren Bestimmungen über den Datenschutz in der jeweils geltenden Fassung einhalten.
11.5 Insofern Infopro AG im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet (direkt oder in Form von einem Serviceabonnement), agiert die Infopro AG als Auftragsbearbeiterin. Die Verantwortung für die Einhaltung der Pflichten gemäss dem einschlägigen Datenschutzgesetz liegt somit beim Kunden. Die Infopro AG stellt sicher, dass die schweizerischen Datenschutzbestimmungen bei der Datenbearbeitung durch die Infopro AG eingehalten werden.
12. Immaterialgüterrechte und Nutzungsrechte
12.1 Sämtliche Schutzrechte an Softwareprodukten sind und bleiben Eigentum der Infopro AG bzw. des Lizenzgebers der Software. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Infopro AG bzw. der Lizenzgeber bei einer Zuwiderhandlung gegen Nutzungs- bzw. Lizenzbestimmungen die Aufhebung der erteilten Lizenz und Rücknahme des Produkts verlangen kann. Bei Missachtung der Lizenzbestimmungen haftet der Kunde gegenüber dem Lizenzgeber der Software.
12.2 Drittanbieter können dem Kunden jederzeit und ohne Kostenfolge die neuste Version der Software zur Verfügung stellen. Ein allfälliger Installationsaufwand auf Seiten der Infopro AG ist nicht in den Gebühren eingeschlossen und wird dem Kunden nach Aufwand verrechnet.
12.3 Die Infopro AG gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein unübertragbares und nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung der von der Infopro AG zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Produkten (Software, Hardware und Dokumentation) gemäss diesen AGB und den übrigen Vertragsbestimmungen. Alle entsprechenden Immaterialgüterrechte stehen unverändert der Infopro AG oder dem Lizenzgeber zu.
13. Wartung und Support
13.1 Der Support der Infopro AG ist unter der Nummer 031 511 14 44 oder per E-Mail via support@infopro.ch von Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.30 Uhr erreichbar.
13.2 Die Infopro AG betreibt einen Pikettdienst von Montag bis Freitag von 06.00 bis 08.00 Uhr und von 17.30 bis 23.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 09.00 bis 22.00 Uhr.
13.3 Der Kunde ist verantwortlich, der Infopro AG die Kompetenzen der Mitarbeitenden mitzuteilen und die Daten aktuell zu halten. Ist nichts Anderes definiert, dürfen die Mitarbeitenden des Kunden Support- oder Materialaufwand pro Fall in der Höhe von CHF 200.- generieren.
13.4 Sind die Supportleistungen nicht über entsprechende Serviceabonnemente abgegolten, werden Supportleistungen grundsätzlich anhand der geltenden Gebühren und Preise (siehe Ziff. 4. Gebühren und Preise) abgerechnet. Die Infopro AG beteiligt sich auf Wunsch an der Suche von Störungsursache, auch wenn die Störung beim Zusammenwirken mehrerer Systeme bzw. Komponenten auftritt. Ist die Störung durch Vorkommnisse oder Umstände bedingt, deren Ursachen nicht im Verantwortungsbereich der Infopro AG liegen, so werden diese Leistungen zu den aktuellen Gebühren und Preisen in Rechnung gestellt.
13.5 Vereinbarte Reaktionszeiten können nur bei Fällen, welche per Telefon gemeldet und als solche deklariert werden, sichergestellt werden. Die Infopro AG trägt keinerlei Haftung für direkte oder indirekte Vermögens- und Folgeschäden während der vereinbarten Interventionszeit.
14. Zugriffs- und Dokumentationsrechte
14.1 Der Kunde stellt der Infopro sämtliche notwendigen Zugriffsrechte zur Verfügung.
14.2 Die Infopro AG darf die Zugriffsrechte sowie weitere Informationen zu den Installationen festhalten.
14.3 Die Infopro AG kann bestimmte Informationen an Partnerunternehmen und Unterauftragnehmer weitergeben, mit welchen sie eine Sicherheitsvereinbarung abgeschlossen hat und welche vom Kunden genutzte Lösungen zur Verfügung stellen. Weiteren Parteien wird nur auf Wunsch des Kunden Zugriff gewährt.
14.4 Der Kunde hat jederzeit das Recht die Herausgabe oder Löschung dieser Informationen zu verlangen.
15. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses
15.1 Wurde nichts anderes vereinbart, werden die Verträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
15.2 Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge können von einer Partei jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden.
15.3 Abonnemente können jeweils zum Monatsende gekündet werden.
15.4 Jede Partei hat das Recht, das Vertragsverhältnis oder einen Einzelvertrag aus wichtigem Grund jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich ausserordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Dienstleistungen oder die mittels dieser Dienstleistungen bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsregelungen von der Infopro AG oder dem Lizenzgeber missachtet werden.
15.5 Mit Dahinfallen des Vertrages fallen auch sämtliche Vertragsbestandteile dahin, mit Ausnahme der Bestimmungen, welche auch nach einer Beendigung Gültigkeit behalten.
15.6 Die Parteien verpflichten sich, einander ihre Sachen, Unterlagen, Zugriffsrechte und Daten zurückzugeben bzw. auszuhändigen. Die Infopro AG wird sämtliche Kundendaten spätestens drei Monate nach Beendigung des Vertrages löschen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
15.7 Die ordnungsgemässe Auflösung der Leistungen (insb. Deinstallation oder Löschung) kann die Infopro AG nur unter Einhaltung der sechs-monatigen Kündigungsfrist gewährleisten.
15.8 Die Infopro AG unterstützt den Kunden bei Bedarf im Zusammenhang mit dem Datentransfer zu einem Drittanbieter oder zurück zum Kunden. Dieser Aufwand ist vom Kunden zusätzlich zu vergüten.
16. Abtretung, Übertragung und Verpfändung
Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten, übertragen oder verpfändet werden.
17. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
17.1 Vertragsänderungen bzw. -ergänzungen erfolgen ausschliesslich in Schriftform.
17.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertragsverhältnisses oder von dessen Bestandteilen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der rechtsunwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn und Zweck dieser Vertragsbestimmung aus wirtschaftlicher Sicht möglichst entsprechende Regelung.
17.3 Auf Vertragsverhältnisse und dessen Bestandteile ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPRG und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf.
17.4 Der Gerichtsstand ist ausschliesslich Bern.
Stand: Juli 2024